Beurlaubungen

Kurzfassung (auf einen Blick)

Beurlaubungen müssen spätestens 14 Tage (2 Wochen) vor dem gewünschten Zeitraum beantragt werden. Nachträgliche Beurlaubungen werden nicht akzeptiert. Für bestimmte Anlässe (z.B. Hochzeiten, Vereinsveranstaltungen etc.) sind Nachweise notwendig. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach Ferien sowie Feiertagen ist nur bei Notfällen möglich.

Antrag: Wie und wie früh?

  • Frist: Antrag mindestens 14 Tage vor Beginn stellen (keine nachträglichen Beurlaubungen).
  • Einreichung: Der Antrag verläuft in folgenden Schritten:
    1. Antrag im Sekretariat abholen oder hier herunterladen.
    2. Antrag an die Klassenleitung
    3. Zustimmung der Klassenleitung
    4. Weiterleitung an die Schulleitung
    5. Entscheidung/Genehmigung durch die Schulleitung

Für wie viele Tage / welche Anlässe

  • Es gibt keine festen Regelungen zur Dauer einer Beurlaubung
  • Kurzfristige Anlassbeurlaubungen (z. B. Hochzeiten, Vereinsveranstaltungen) sind möglich — bitte Nachweis beifügen.
  • Religiöse Feiertage: Beurlaubung sind nur für den ersten Feiertag möglich.
  • Grundsatz: Eine Beurlaubung darf nicht zur Verlängerung regulärer Ferien oder Feiertage genutzt werden.

Nachweise

  • Bei Anlässen wie Hochzeiten, Vereinsveranstaltungen oder ähnlichem ist ein entsprechender Nachweis dem Antrag beizufügen (z. B. Einladung, Bestätigung des Vereins).

Zustellung und Abholung

  • Die Schüler/Schülerinnen bzw. Erziehungsberechtigten sollen den Antrag eigenständig im Sekretariat abholen oder online herunterladen und ausfüllen.
  • Der ausgefüllte Antrag muss persönlich bei der Klassenleitung abgegeben werden und bei dieser auch wieder abgeholt werden.

Ansprechpartner

  • Erstkontakt: Klassenleitung (einreichen und Rückfragen)
  • Abschluss und formelle Entscheidung: Schulleitung
  • Verwaltung: Sekretariat (Ausstellen von Kopien)

Hitzefrei

Rechtlicher Rahmen (12-52 Nr.1 BASS, Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen 4.5) :

Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden

Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.

Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.

Die Regelungen sind auf andere extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Glatteis, Sturmwarnungen) entsprechend anwendbar.

Entscheidung der Schulleitung:

Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten der Schule, ob und wie Hitzefrei gewährt wird. Eltern, SchülerInnen und Lehrkräfte werden über das Klassenbuch informiert. Auch die Hausmeisterei wird informiert.

Unterrichtsgestaltung bei Hitze:

Vor Unterrichtsbeginn:

  • Die Hausmeisterei öffnet alle Fenster im 1./ 2. OG, insbesondere die Flurfenster und sorgt dafür, dass gut durchlüftet wird.

Einsatz von technischen Hilfsmitteln:

  • Jalousien werden heruntergelassen, um die Temperatur in den Räumen zu senken. 
  • Ventilatoren können auch eingesetzt werden (muss dann noch angeschafft werden).

Verlegung des Unterrichts:

  • In einigen Fällen kann der Unterricht in kühlere Räume oder sogar nach draußen verlegt werden. 

Kurzstundenplan:

  • Die Förderbandschiene fällt aus und die 6´te Stunde wird in den Kurzstundenplan integriert, sodass einstündige Nebenfächer von dieser Regelung nicht benachteiligt werden. Somit endet der Kurzstundenplan um 12.45 Uhr. Bei erhöhten Außentemperaturen ab 30°C endet der Unterricht nach dem Kurzstundenplan für alle SchülerInnen um 12.00 Uhr.

Fahrschüler:

  • Bei der Gewährung von Hitzefrei müssen auch die Belange von Fahrschülern berücksichtigt werden, die eine Betreuung bis zur Heimfahrt benötigen. 

Jour Fixe für Lehrkräfte an Tagen mit Kurzstunden:

  • Lehrkräfte suchen kühlere Räume auf, um ihrer Dienstpflicht vor Ort nachzugehen.
  • Lehrkräfte nutzen diese Zeit für bspw. für Fachschaftsarbeit, Konzeptarbeit.

Aufnahme an unserer Schule (Schulwechsel)

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Schule.

Leider können wir Ihnen derzeit in allen Jahrgängen keinen freien Schulplatz anbieten. Wir bitten Sie darum, von Anfragen per Mail/Telefon abzusehen.

Wenden Sie sich für einen möglichen Wechsel zum nächsten Schuljahr bitte an das Übergangsmanagement der Bezirksregierung Arnsberg und vermerken Sie dort den Wechselwunsch zu unserer Schule. Eine Zuteilung erfolgt dann ggf. über das Übergangsmanagement.

Im Falle eines Zuzugs nach Bochum, kontaktieren Sie bitte das Schulverwaltungsamt der Stadt Bochum.